Lebenspartnerschaftsgesetz


Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Abk.: ELP) oder kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ermöglicht zwei Menschen des gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Eine Lebenspartnerschaft ist in Deutschland die einzige Möglichkeit, einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Hierbei ist die sexuelle Identität der Personen unerheblich. Das eigenständige Rechtsinstitut stellt Lebenspartner in einigen, aber nicht allen Punkten der Ehe gleich.