Kirchenstaat


Der Kirchenstaat war das weltlich-politische Herrschaftsgebiet des Papstes, das seit 756 durch die Pippinische Schenkung aus den Ländereien des Bischofs von Rom (Patrimonium Petri) entstanden ist. Dieser Staat (stato pontificio, stato della Santa Chiesa) war im Grunde ein Staatenverbund, der im Laufe des Mittelalters von Rom und Latium ausgehend immer größere Teile Mittelitaliens bis hin zur Adria umfasste. Darüber hinaus gehörten zwei süditalienische, von neapolitanischem Gebiet umschlossene Exklaven – Benevent und Pontecorvo – zum Kirchenstaat; seit der zeitweiligen, von Frankreich erzwungenen Verlagerung der päpstlichen Residenz von Rom ins südfranzösische Avignon im 14. Jahrhundert gehörten bis zur Französischen Revolution auch die Grafschaften Avignon und Venaissan dazu. Bereits Napoléon Bonaparte hat den Kirchenstaat 1798/99 und erneut 1809–1814 vollständig beseitigt, und derselbe wurde durch die Revolution von 1848/49 erneut erschüttert – doch beide Male erfolgte mit Hilfe europäischer Großmächte, namentlich von Österreich, eine Restauration der päpstlichen Herrschaft. Die von Frankreich, Sardinien-Piemont und der italienischen Nationalbewegung um Garibaldi herbeigeführte Bildung eines italienischen Nationalstaates erfasste 1859/60 auch den Großteil des Kirchenstaates, die päpstliche Herrschaft war seither unter französischem Schutz auf das alte Kerngebiet Latium beschränkt. Auch dieser Reststaat mit der Hauptstadt Rom wurde 1870 dem italienischen Staat einverleibt – was der Papst als „Gefangener im Vatikan“ jedoch jahrzehntelang nicht anerkannte. Erst in den Lateranverträgen von 1929 wurde zwischen dem Papst und Italien der Kompromiss gefunden, der Vatikanstadt als Nachfolgerin des Kirchenstaates den Status eines souveränen Staates zu verleihen.