A European Informational Website
learn more
Rechtsprechung (auch Jurisdiktion, von lateinisch: ius = das Recht + dicere = sprechen) im weiteren Sinn bezeichnet sowohl die Tätigkeit der Gerichte als auch die rechtsprechenden Gewalt an sich (auch Judikative, vergleiche Überschrift des IX. Abschnitts des Grundgesetzes (GG) und Art. 92 GG). Dabei handelt es sich um eine der drei Staatsgewalten im Sinne der Gewaltenteilung neben der Legislative (Gesetzgebung) und der Exekutive (vollziehenden Gewalt) (Art. 20 Abs. 2 GG).